Mitnahme von Fahrrädern(gültig ab 1. Januar 2011) Informationen über die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) Entsprechend den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VBB ist die Mitnahme eines Fahrrades in den Verkehrsmitteln der SVF möglich, sofern diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind und kein Platzbedarf für Kinderwagen oder Krankenstühle besteht oder zwischenzeitlich eintritt. Im Tarif des VBB sind für Fahrräder spezielle Tarifangebote vorhanden. Beim Verkauf dieses Angebots gibt es zwei Möglichkeiten einen Fahrradfahrschein zu erwerben. 1. Kauf des Fahrradfahrscheins im Fahrzeug: An
den Fahrzeugautomaten ist der Kauf eines Fahrradfahrscheins für eine
sofortige Fahrtdurchführung möglich. 2. Vorverkauf von Fahrradfahrscheinen: Im Kundenzentrum in der Heilbronner Straße können alle tariflichmöglichen Fahrradfahrscheine (Einzelfahrausweise, Tageskarten, Monatskarten) erworben werden. Einzelfahrausweise und Tageskarten Fahrrad sind dann bei Benutzung des Fahrzeugs zu entwerten. Die Fahrradfahrausweise sind auf allen im Stadtgebiet verkehrenden Linien gültig, soweit die Fahrzeuge die Mitnahme zulassen (siehe oben). Jedes mitgenommene Fahrrad ist beförderungsentgeltpflichtig.
¹ Die Monatskarten Fahrrad sind übertragbar und gelten nur für ein Fahrrad.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserem Kundenzentrum in der Heilbronner
Straße. Telefon (0335) 53 52 06. |
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