IN VOLKSEIGENTUM

Der Zeitungsartikel vom Dezember 1946, mit dem die Frankfurter Bevölkerung von der Enteignung des Lokalbahn- Anteiles erfuhren, trug die Überschrift "FEW wieder in der Hand der Stadt". Das währte aber nicht lange. Nach den Bestimmungen über die Sequestrierung von Konzernunternehmen wurden bei der Enteignung nicht nur deren Anteile an einem Betrieb, sondern der gesamte Betrieb enteignet. Auf Grund dessen sprach zum 17. April 1948 die Landesregierung die Enteignung des vordem treuhänderisch verwalteten Vermögenswertes "F.E.W. GmbH" aus. Der Betrieb wurde in Volkseigentum überführt. Die Eröffnungsbilanz des volkseigenen Betriebes wurde per 1. Juli 1948 erstellt. Den neuen Betrieb "Volkseigene Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe Frankfurt/Oder (VEV Frankfurt/Oder)" erhielt die Stadt in ihre Rechtsträgerschaft zugewiesen. Die Stadt war jetzt nicht mehr Eigentümer des Werkes. Diese Rechtsträgerschaft als neue Besitzform sollte, wie sich später herausstellte, schnell veränderbar sein. Wenige Akten sind aus der Zeit überliefert. Aus dem Vorhandenen ist nur aus einzelnen Sätzen zu entnehmen, dass sich Boehmer, Schlüter und andere gegen die faktische Verstaatlichung der F.E.W. und die kommenden Veränderungen wandten. Stadtrat Schlüter legte mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 1948 seine Ämter nieder. Boehmer erschien am 6.Januar 1949 das letzte Mal zum Dienst. Am Tag darauf wurde er verhaftet und wegen "Sabotage", so die Anschuldigung, inhaftiert. Die Zeit bis 1953 musste er in sowjetischen Zwangsarbeitslagern verbringen. Oskar Wegener, der sich 1948 für Boehmer eingesetzt haben soll, legte sein Amt als Oberbürgermeister zum Ende des Jahres 1948 nieder.

Straßenbahn der Linie 2 am Wilhelmsplatz


In dieser Zeit, am 24. November 1948 erließ die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), eine 1947 gegründete, mit Gesetzeskraft ausgerüstete wirtschaftliche Zentralbehörde die "Verordnung über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise". Diese Kommunalwirtschaftsverordnung entband die Gemeinden und Kreise von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Laut dieser Verordnung wurden die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Wirtschaftseinrichtungen der Stadt zu einem Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengeschlossen und der Aufsicht der Landesregierung unterstellt. Die Leitung des KWU oblag einem Verwaltungsrat, der aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Rates der Stadt und des FDGB bestand. Die anderen städtischen Betriebe wurden jetzt auch zu Volkseigentum erklärt. Auf dem Weg zum einheitlichen volkseigenen Sektor in der Produktion sollten auch die einstigen stadteigenen Betriebe dabei zweckmäßig landesmäßig gesteuert und in die zentrale Wirtschaftsplanung (1949/50 Zweijahrplan) einbezogen werden. Für die Beschäftigten wurde ein einheitlicher Tarifvertrag erlassen. Die fortan volkseigenen Betriebe wurden als Betriebsteile - zum Teil rückwirkend ab 1. Januar 1949 - in das seit dem 1. April 1949 bestehende KWU eingeordnet. 25 Betriebsteile (Stand Oktober 1949) gehört en zum KWU Frankfurt (Oder). Neben dem Ziegelwerk, der Pappenfabrik, der Industrie- und Hafenbahn, dem Fuhrpark, dem Gas- und Wasserwerk, der Stadtgärtnerei und Müllabfuhr wurden auch die Volkseigenen Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe (rückwirkend zum 1. Januar) in das KWU eingegliedert. Eine weitere Umstrukturierung folgte bald. Als neue Organisationsform für die volkseigenen Betriebe wurden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) geschaffen. Die Zusammenfassung erfolgte fachlich auf der Grundlage eines Industriezweiges für die gesamte sowjetische Besatzungszone (VVB/Z) oder regional (VVB/L). Die restlichen VEB gehörten zur "örtlichen Industrie der Stadt". Wenige Monate vor Gründung der DDR erfolgte entsprechend die Herauslösung der Elektrizitätswerke auf dem Weg zur Schaffung einer einheitlichen Energiewirtschaft.

Schülerfahrkarte für die Straßenbahn, 1950


Mit der "Verordnung über die Neuordnung der Energiewirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (Energie- Wirtschaftsverordnung)" vom 22. Juni 1949 war vorgesehen, dass das Volkseigentum an Energieanlagen zur öffentlichen Versorgung, von der DWK durch die ihr unterstellten VVB in zonale Verwaltung zu überführen ist. Die Direktion des Frankfurter KWU beantragte daraufhin bei der Hauptverwaltung Energie der DWK, das hiesige Elektrizitätswerk beim KWU zu belassen. In einem Brief vom 23. Juli 1949 wiesen sie auf die Folgen hin, die im Falle der Übertragung der Energie- Fortleitungsanlagen entstehen würden. Doch das Schreiben und die nachfolgenden Verhandlungen änderten nichts an der vorgesehenen neuen Zuordnung. Die Hauptverwaltung Energie der DWK (dann Hauptabteilung Energie des Ministeriums für Industrie der DDR) wies am 10. Oktober die Übergabe schriftlich an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ging die Rechtsträgerschaft über das Frankfurter Elektrizitätswerk an den Energiebezirk Nord der Vereinigung Volkseigener Betriebe (Z), Berlin über. Mit dem 22. Dezember 1949 wurden die Grundstücke, Gebäude, Anlagen und anderes übergeben. Die Straßenbahn indessen verblieb unter dem Namen "Verkehrsbetriebe" bei dem KWU und übernahm später noch die Reste des ehemaligen KWU-Fuhrparkes.

Stand der KWU auf Oderlandschau 1950 ohne das Elektrizitätswerk


Am 1. November 1950 hatte die im August 1949 in der Landeshauptstadt Potsdam gegründete Vereinigung Volkseigener Betriebe des Kraftverkehrs zur Errichtung einer Einsatzstelle in Frankfurt (Oder) in der Goepelstraße den 1945 von der Stadt gegründeten Fuhrpark übernommen. Nur diejenigen Fahrzeuge, Ersatzteile und Materialien, die die KWU-Betriebe noch benötigten wurden zurückbehalten und als Abteilung den KWU-Verkehrsbetrieben angegliedert. Nach der Zuordnung von Teilen der KWU zu zentralen und regionalen VVB sollten auch die verbliebenen volkseigenen Betriebe einheitlich organisiert werden. Durch die "Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen" vom 22. Februar 1951 erfolgte die Auflösung des KWU. Aus den KWU-Verkehrsbetrieben entstand 1951 der VEB Verkehrsbetriebe der Stadt Frankfurt (Oder). Bei der Übergabe des Elektrizitätswerkes Ende 1949 wurde nicht nur das Grundstück in der Fischerstraße/Bachgasse getrennt, es trennte sich auch der bis dahin gemeinsam zurückgelegte Weg von Strom und Straßenbahn in Frankfurt (Oder).

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